Nürnberger Ratserlass
1737, Erlass zum verbotenen Import von auswärtigen Waren zum Schaden der Nürnberger Handwerker, der Beschluss wurde vom Senat zunächst am 11. August 1721 erlassen, wird mit diesem Dokument am 8. März 1737 erneuert und ist handschriftlich um die späteren Daten zur Gültigkeit des Erlasses 18. Dezember 1743 und 7. Oktober 1751 ergänzt, Doppelseite, Mittelbug, altersgemäß guter Zustand, randgebräunt, Mittelbug mit zwei Löchern, partiell stockfleckig, kleiner Riss am linken Rand