Akte zum Diebstahl von Goldmünzen, Dienstknecht Lampe, Timmerlah, Herzogliches Landgericht, 1829
Akte Strafsache gegen den Dienstknecht Johann Jacob Lampe aus Timmerlah wegen großen und qualifizierten Diebstahls von Gold- und Silbermünzen, Geschädigter der Halbspänner Jacob Brandes zu Timmerlah, obwohl nach den Worten des Art. 159 der Karolina auf diese Art des Diebstahls gesetzte Todesstrafe angewendet werden kann, wurde der Beschuldigte der milden Praxis gleich zu fünf Jahren großen Karrens verurteilt, handschrifliche Akte achtzehn Seiten, mit neun Unterschriften des Gerichts: Graf Ballenstedt, G. Geitel, Wetting, Gf. Breitenkampf, von Schleinitz, von Praun (soweit lesbar), dabei eine Transkription., 35 x 22 cm (HxB)
Die Verurteilung zur Karrenstrafe bedeutete das Ziehen der Karre im Steinbruch, die Strafe wurde in Hannover erst 1840 abgeschaft.